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Sozialfond der Gemeinde Nottuln

Seit der Schließung der kommunalen Musikschule gibt es in Nottuln einen Sozialfonds zur Unterstützung von Musikschülerinnen und Musikschülern.

Bezuschusst werden Musikschüler/innen, die in Nottuln wohnen, in Nottuln Musikunterricht erhalten und die bzw. deren Erziehungsberechtigte über ein niedriges Einkommen verfügen.

Der Zuschuss beträgt 50 v.H. (max. 40 €) der monatlichen Unterrichtskosten. Erhalten mehrere Kinder einer Familie Musikunterricht, so wird der Zuschuss für das Kind gewährt, das den teuersten Unterricht erhält.

Der Zuschuss der jeweiligen monatlichen Unterrichtskosten für Geschwisterkinder beträgt (in der Reihenfolge der Höhe der Unterrichtskosten) 10% für das zweite, 20% für das dritte und 30% für das vierte und jedes weitere Kind (max. 4o €/Kind).

Der Zuschuss wird ab dem Monat der Antragstellung für die Dauer von zunächst längstens sechs Monaten gewährt. Eine Weiterbewilligung erfolgt nach Vorlage eines Wiederholungsantrages und eines Nachweises über die Zahlung der Unterrichtskosten des letzten Zuschusszeitraumes.

Wer erfüllt die Voraussetzungen für eine Zuschussgewährung aus dem Sozialfonds?

  • Empfänger von Leistungen noch dem Wohngeldgesetz (WoGG),
  • Empfänger von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) für die Zeit bis zum 31.12.2004
  • Empfänger von Leistungen nach dem Gesetz über bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (G5iG) für die Zeit bis zum 31.12.2004
  • Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
  • Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) - Arbeitslosengeld II etc. - für die Zeit ab dem 01.01.2005
  • Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII - Sozialhilfe- für die Zeit ab dem 01.01.2005
  • Bürger/innen, die aufgrund geringen Einkommens von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind
  • Bürger/innen, die aufgrund ihres Einkommens keinen Elternbeitrag nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder zahlen müssen.

Fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:

  • Nachweis zur Teilnahme am Musikunterricht und der zu zahlenden (monatlichen) Unterrichtskosten, und
  • Bescheid über die Festsetzung entsprechender Sozialleistungen oder
  • Bescheid über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht aufgrund geringen Einkommens oder
  • Bescheid über die Festsetzung eines Elternbeitrages nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in Höhe von 0,00 € oder Bescheid über den Erlass der Elternbeiträge

Antragsvordrucke für die Beantragung eines Zuschusses aus dem Sozialfonds der Gemeinde Nottuln erhalten Sie bei Ihrer Musiklehrerin/Ihrem Musiklehrer oder bei der

Gemeindeverwaltung
Bürgerservice Soziales
Stiftsplatz 11
48301 Nottuln
02502 - 942 - 0