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Beschluss:
Die Gemeinde verpflichtet sich im Rahmen einer Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Bürgerinitiative Musikschule zur Erfüllung folgender acht Punkte:
- Der Musikschulverein erhält kostenlos Räume und spielbereite Instrumente von der Gemeinde.
- Die Ensembles soll der Musikschulverein weiterführen.
- Der Musikschulverein bekommt ein einmaliges Startkapital von 5000
€.
- Der Musikschulverein erhält jährlich einen Zuschuss von 5000
€, um eine Verwaltungskraft bezahlen zu
können.
- Es wird von der Gemeinde ein Sozialfonds eingerichtet, der Ermäßigungen für die niedrigen Einkommensgruppen vorsieht und eine
Familienermäßigung von zehn Prozent pro Kind beinhaltet. Der
Fonds wird von der Gemeinde verwaltet, er soll eine Mindestlaufzeit von sechs Jahren haben.
- Die an der Musikschule derzeit beschäftigten Lehrer sollen die Möglichkeit erhalten, sich selbstständig zu machen. Für die Überführung in eine Selbstständigkeit soll den Lehrern in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung eine Unternehmensberatung, die von der Gemeinde
bezahlt wird, zur Seite gestellt werden.
- Sofern sich mindestens acht Lehrer als Verein oder in einer anderen
Rechtsform
zusammenschließen, soll diesem Verein oder dieser anderen
Rechtsform eine einmalige Starthilfe von 30.000 €, eventuell auf sechs
Jahre gestaffelt, für eine musikalisch-pädagogische Beratung, Konzeption und Begleitung zur Verfügung gestellt werden.
- Die Laufzeit des Vertrages der Gemeinde mit dem Musikschulverein soll sechs Jahre sein und sich dann jeweils, sofern er nicht von einer Seite kündigt wird, um zwei
Jahre automatisch verlängern. Der Gemeinderat erhält nach zwei Jahren einen Bericht des Musikschulvereins
über dessen Arbeit.
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